Hier finden Sie schnell und unkompliziert Informationen über die Arbeit der gemeinnützigen Organisationen. Aufgeteilt nach OLG-Bezirken, werden Vereine, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs alphabetisch aufgeführt, die in der entsprechenden Bußgeld führenden Listen Liste für Geldauflagen eintragen sind. Neben den Organisationsnamen finden Sie die Stichworte zur inhaltlichen Arbeit und Angaben zum Konto für Geldauflagen. Ein Link verweist auf die Startseite oder Website der jeweiligen Organisation. Soweit vorhanden werden auch organisationsspezifische Unterseiten zum Thema "Geldauflagen" angezeigt.
Die Liste stellt keine Empfehlung für die Unterstützung bestimmter Organisationen dar, sondern dient der Information über gemeinnützige Einrichtungen, die bei der Zuweisung von Geldauflagen in Betracht kommen können. Sie enthält keine vollständige Auflistung aller gemeinnützigen Einrichtungen und beruht auf den Angaben der aufgeführten Organisationen.