Aus der Vereinssatzung: §2 Punkt 2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Gemeindewohls der Bürgschaft, insbesondere der Bürger* von Volkhoven-Weiler in kommunaler und kultureller Hinsicht zu vertreten. Punkt 3. Entwicklung von Ideen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, des Zusammenlebens sowie die Durchsetzung der Ideen gegenüber der Verwaltung. Bemühungen zur Erhaltung des Brauchtums, der Kultur, der Geschichtsforschung und die Förderung der Familien-/Kinder-/Jugend-/Senioren*-/ und Vereinsinteressen.
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