Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen. So nutzt das ECCHR gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftlicher Ausbeutung und abgeschotteten Grenzen nicht ungestraft davonkommen. Im Mittelpunkt der Fallauswahl steht dabei immer: direkt Betroffene in ihrem Kampf um Gerechtigkeit zu unterstützen, hohe Verantwortliche zur Verantwortung zu ziehen und durch die Sichtbarmachung von politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Lücken zu einem gesellschaftspolitischen Umdenken beizutragen.
Die Menschenrechtsarbeit des ECCHR umfasst viel mehr als die bloße Anwendung des geltenden Rechts, die Fallarbeit wird stehts durch starke Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Zudem bietet das ECCHR die juristische Aus- und Fortbildung künftiger Menschenrechtsanwält*innen an, und kooperiert darüber hinaus mit Universitäten und Forschungseinrichtungen aus der ganzen Welt, um sich an Forschungsprojekten zu beteiligen.
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